Anwälte

Joachim Bien

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Archtiktenrecht

Rechtsanwalt Bien ist seit 1997 Rechtsanwalt, seit 2000 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit gehören:

  • Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
  • Geltendmachung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen in baurechtlichen Streitigkeiten
  • Entwicklung und fachliche Begleitung bei Grundstücksentwicklungskonzepten bis zur Gestaltung von städtebaulichen Verträgen
  • Vertretung in Bauleit-, Planfeststellungs- und baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Bereich des kommunalen Gebühren-, Abgaben- und Beitragsrechtes

Rechtsanwalt Bien ist Mitglied der Arbeitergemeinschaft des Bau- und Architektenrechtes sowie Verwaltungsrechts.

bien@faupel-rae.de


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