Josef Faupel
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Rechtsanwalt Faupel ist seit 1981 als Rechtsanwalt und war von 1991 bis Dezember 2021 auch als Notar tätig. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören insbesondere
- die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen
- das Erbrecht, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- die Vermögensnachfolge
- das Familien- und Gesellschaftsrecht, damit zusammenhängend die Gestaltung von Übergabeverträgen.
Rechtsanwalt Faupel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht.
faupel@faupel-rae.de