Anwälte

Josef Faupel

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Rechtsanwalt Faupel ist seit 1981 als Rechtsanwalt und war von 1991 bis Dezember 2021 auch als Notar tätig. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören insbesondere

  • die Gestaltung von Immobilienkaufverträgen
  • das Erbrecht, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Vermögensnachfolge
  • das Familien- und Gesellschaftsrecht, damit zusammenhängend die Gestaltung von Übergabeverträgen.

Rechtsanwalt Faupel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht.

faupel@faupel-rae.de


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