Anwälte

Joachim Gahl

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Gahl ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig.

Zu seinen Aufgabenbereichen gehören im Fachgebiet Arbeitsrecht

  • die Durchführung von Kündigungsschutz-, Entfristungs- und Vergütungsklagen
  • die Durchführung von Beschlussverfahren in Fragen der Mitbestimmung
  • die Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Dienst- und Aufhebungsverträgen
  • der Entwurf, die Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen

und im Fachgebiet Sozialrecht

  • die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren, z. B. zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Alters-, Erwerbsminderungs-, und Hinterbliebenenrenten, Verletztenrenten, Kranken- und Verletztengeld, auf Übernahme von Behandlungskosten, zur Abwehr von Rückforderungsansprüchen der Sozialversicherungsträger sowie zur Statusfeststellung
  • die Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

gahl@faupel-rae.de


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