Joachim Gahl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt Gahl ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig.
Zu seinen Aufgabenbereichen gehören im Fachgebiet Arbeitsrecht
- die Durchführung von Kündigungsschutz-, Entfristungs- und Vergütungsklagen
- die Durchführung von Beschlussverfahren in Fragen der Mitbestimmung
- die Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Dienst- und Aufhebungsverträgen
- der Entwurf, die Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen
und im Fachgebiet Sozialrecht
- die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren, z. B. zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Alters-, Erwerbsminderungs-, und Hinterbliebenenrenten, Verletztenrenten, Kranken- und Verletztengeld, auf Übernahme von Behandlungskosten, zur Abwehr von Rückforderungsansprüchen der Sozialversicherungsträger sowie zur Statusfeststellung
- die Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
gahl@faupel-rae.de