Bau- und Architektenrecht

Die Kanzlei ist beratend bereits in der ersten Phase der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens mit der Erarbeitung und dem Abschluss von Bau- und Architektenverträgen befasst.

Zu unseren Kernkompetenzen gehört die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in baurechtlichen Streitigkeiten sowie die Durchführung von Schieds- und gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.
Das Recht der Architekten und Ingenieure sowie die Frage der Prüffähigkeit von Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren sind ein weiterer Schwerpunkt.

Wir bieten darüber hinaus eine umfangreiche Beratung bei Vergabeverfahren bis zur gerichtlichen Überprüfung vor den zuständigen Vergabekammern an.

Das Dezernat wird betreut von Rechtsanwalt Bien.

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