Familienrecht

Zum Familienrecht gehören Ehescheidungen und damit verbunden z. B. Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang mit den Kindern, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Aufteilung von Ehewohnung und Hausrat, ferner Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzungen in nichtehelichen Gemeinschaften oder Vertretung in Kindschaftssachen.
 
Dabei beinhaltet unsere Mandatsbetreuung nicht nur die Vertretung in Streitfällen, sondern ebenso die Beratung bei der Ausarbeitung von einvernehmlichen Regelungen z. B. durch Eheverträge, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Das Dezernat wird betreut von Rechtsanwalt Otten.

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