Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht für kaufmännische und wirtschaftliche Geschäfte und Tätigkeiten.

Wir beraten praxisnah Unternehmer bei dem Abschluss von Kauf- und Vertriebsvereinbarungen und allen Kooperationen. In Fragen des Vertriebs vertreten wir Handelsvertreter und Unternehmen bei der effektiven interessengerechten Findung von Vereinbarungen und Abrechnungen sowie bei Auseinandersetzungen um Abfindungsansprüche nach § 89 b HGB. Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen handelsrechtlicher Übertragungen, von der Ware bis hin zu Unternehmenskäufen oder dem Erwerb von Betriebsteilen. Wettbewerbsverbote werden von uns auf ihre Verbindlichkeit und Effektivität geprüft und gestaltet. Wir beraten beim Schutz und der Abwehr vor unlauterem Wettbewerb, schützen Rechte am Gewerbebetrieb und vertreten die Unternehmen bundesweit in Schiedsstellen und vor den Kammern der Handelsgerichte.

Das handelsrechtliche Dezernat wird von Rechtsanwalt Krätzig betreut.

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