Mietrecht

Die Kanzlei ist sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite tätig. Hierzu gehören sowohl die Wohnungsmiete als auch das gewerbliche Miet- und Pachtrecht.
Der Bogen unserer Tätigkeit umspannt den Entwurf von Miet- und Pachtverträgen bis hin zu deren Abwicklung.

Häufige Streitfälle in diesem Rechtsbereich sind zumeist Mängel der Miet-/Pachtsache, der Zahlungsverzug mit Miet-/Pachtzinsen, die Kündigung und Beendigung des Miet- und Pachtverhältnisses, die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen, Instandsetzungen und die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen.

Das Dezernat wird betreut von Rechtsanwältin Freimark.

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