Öffentliches Erschließungsrecht

Der Gegenstand unserer Tätigkeit erstreckt sich auf die Überprüfung kommunaler Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheide, wobei das Erschließungsrecht wie kein anderes Gebiet des öffentlichen Rechtes durch die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt ist.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören außerdem die umfassende rechtliche Beratung von zu erwartenden Beitragsbescheiden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren sowie Bearbeitung und Abschluss von Erschließungs- und Ablöseverträgen, die es erlauben, mit der Kommune vorteilhafte Vereinbarungen über zu erwartende Beiträge abzuschließen.

Das Dezernat wird betreut von Rechtsanwalt Bien.

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