Vermögensnachfolge / Vermögensübertragung

Zu einem wesentlichen Schwerpunkt der Kanzlei gehört die Nachfolgeplanung im privaten als auch im Unternehmensbereich.

Dazu gehören die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, die Gestaltung der Rechtsnachfolge im Unternehmen, die Versorgung des Unternehmers, seiner nächsten Angehörigen, die Abfindung weichender Erben unter Berücksichtigung des Fortführungsgedankens, insbesondere die Erhaltung der Liquidität und Handlungsfähigkeit des Unternehmens zur Streitvermeidung.

Das Dezernat wird betreut von Rechtsanwalt und Notar Bien sowie Rechtsanwalt und Notar Sebastian F. Otten.

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